Holz
A I – A III Holz-Entsorgung (naturbelassenes, unlackiertes, nicht impregniertes Holz): Dazu zählen zum Beispiel unbehandelte Vollholz-Paletten, Vollholz-Transportkisten, Schnittholz oder Holzplatten mit Bienenwachs. Kabeltrommel, Bauholz unlackiert
A IV-Holz-Entsorgung (behandeltes und nach Abfallrecht nachweispflichtiges Holz): Dazu zählt Holz, welches mit Holzschutzmitteln behandelt worden ist. Diese Holzschutzmittel sind mit Schadstoffen versetzt, um das Holz witterungsbeständig und widerstandsfähig gegen Schädlinge, wie Pilze, etc., zu machen. Alle Außenhölzer sind als AIV-Holz einzustufen. Zum Beispiel: Holzzäune, Balkongeländer, Holz aus dem Schiffsbau, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Rebpfähle, Dachsparren, lackiertes Holz aus dem Außen und Innenbereich